Führerscheinklassen

Zweiradklassen

Motorrad Klasse A1

  • Krafträder bis 125 ccm mit einer Leistung von max. 11KW, Leistungsgewicht max. 0,1 kg/KW
  • Dreirädrige Kfz mit mehr als 45km/h, Leistung max.15 KW

Ausbildung/Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

Motorrad Klasse B196

  • Krafträder bis 125 ccm mit einer Leistung von max. 11KW, Leistungsgewicht max. 0,1 kg/KW
  • Ausbildung: 4x Theorie á 90 Minuten, mind. 5 Doppelstunden Praxis
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B

Motorrad Klasse A2

  • Krafträder bis 35 kW, Leistungsgewicht 0,2 kW/kg
  • Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse. A1 nur praktische Prüfung

Ausbildung/Prüfung Theorie und Praxis

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Motorrad Klasse A

  • Krafträder mit oder ohne Beiwagen Über 35 KW Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW und mehr als 50 ccm

Ausbildung/Prüfung Theorie und Praxis. Wer die Klasse A2 seit mind. 2 Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen!

Mindestalter: 24 Jahre /  Direkteinstieg:  20 Jahre bei Vorbesitz Kl. A2
21 Jahre bei dreirädrigen Kfz
Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM

Kleinkrafträder Klasse AM

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (auch Trikes) und vierrädige Leichtkraftfahrzeuge (auch Quards) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm bzw. einer Nutzleistung von max. 4 kW. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darÜber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.

Ausbildung/Prüfung: Theorie und Praxis

Mindestalter: 15 Jahre

Mofa – Prüfbescheinigung

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum bis maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h. Wenn der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist, darf er ein Kind unter 7 Jahren in einem speziellen Kindersitz mitnehmen.

Prüfung: Theorie

Mindestalter: 15 Jahre

Mehrspurige Klassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Ausbildung/Prüfung Theorie und Praxis

Klasse B197 (Schlüsselzahl 197) 10 Stunden auf Schalter Prüfung auf Automatik

Mindestalter: 18 Jahre Ausnahme: vorzeitige Fahrerlaubnis und „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahren
Eingeschlossene Klassen: AM + L

Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klassen B, die Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 Kg mitfÜhren.

Ausbildung/Prüfung Praxis Vorbesitz der Klasse B erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre
(Ausnahme vorzeitige Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren“ ab 17 Jahren)

Klasse B96

Kraftfahrzeuge der Klassen B, die Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und die Summe der beiden Fahrzeugen 3500 Kg Übersteigt, aber nicht mehr als 4250 Kg beträgt

Landwirtschaftliche Klasse

Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder (§ 58 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) gekennzeichnet sind
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Ausbildung/Prüfung: Theorie

Mindestalter: 16 Jahre

Fahrschule Klaus Hübel

Kreuzfeldweg 11
85617 Aßling
Telefon: 08092 33134
Mobil: 0171 4426920
eMail: info@fahrschule-assling.de

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